Compliance bei Bayer
Bayer erwartet, dass das Handeln eines jeden Mitarbeiters stets durch Integrität bestimmt ist. Verstöße gegen die Einhaltung der einschlägigen Gesetze, relevanter Kodizes sowie der internen Regelungen werden nicht geduldet.
Der Konzernvorstand hat in der
„Corporate Compliance Policy“ [ 49 ] das uneingeschränkte Bekenntnis zu Corporate Compliance zum Ausdruck gebracht, ebenso den Verzicht auf jegliches diesen Grundsätzen entgegenstehende Geschäft. Die Policy enthält Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, d. h. keine Form der Korruption, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen und gegen jede Form der Diskriminierung. Weitere Anforderungen der Policy sind der Schutz unseres Wissensvorsprungs und der Respekt vor rechtsbeständigen Schutzrechten Dritter, die Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen sowie der korrekte Umgang mit Behörden.
Zum 1. Januar 2012 haben wir die Anti-Korruptions-Richtlinie des Konzerns aktualisiert. Sie dient der Unterstützung unserer weltweit tätigen Mitarbeiter bei der Vermeidung möglicher Korruptionsprobleme. Wir nehmen darin explizit Bezug auf unser LIFE-Wertesystem und unsere Verpflichtungen im Rahmen des UN Global Compact. Die genannten Prinzipien schließen verantwortungsvolles Marketing mit ein. Informationen zu unseren Leitlinien im Medizinmarketing sind im Kapitel
„Innovationen und Produkte“ erläutert.
Jede operativ tätige Konzerngesellschaft hat mindestens einen zuständigen Compliance Officer. In ausländischen Gesellschaften gibt es teilweise mehrere lokale Compliance-Funktionen mit klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten für bestimmte Geschäftseinheiten innerhalb der jeweiligen Gesellschaft. Diese berichten ihrerseits an die Chief Subgroup Compliance Officers der Konzernführungsgesellschaften bzw. an den vom Konzernvorstand ernannten Group Compliance Officer. Dieser stellt gemeinsam mit dem Leiter der Konzernrevision mindestens einmal jährlich dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats eine Übersicht über festgestellte Compliance-Verstöße zur Verfügung. Die Konzernrevision prüft außerdem regelmäßig die Wirksamkeit der Corporate Compliance Policy.
Im Jahr 2011 haben wir in zwei Compliance Officer Workshops insgesamt 43 Compliance Officer zentral geschult. Die Workshops dienen zugleich dem Erfahrungsaustausch und dem Aufbau einer „Community“.
Unsere Mitarbeiter informieren und trainieren wir fortlaufend. Die Corporate-Compliance-Broschüre liegt in 42 Sprachen vor. Um die Bedeutung des Themas im Bewusstsein unserer Mitarbeiter zu verankern, haben wir ein webbasiertes Training, die „Corporate Compliance Basics“, entwickelt, das 2010 im leitenden Mitarbeiterbereich gestartet wurde. Bis Ende 2011 schlossen es weltweit 22.434 leitende Mitarbeiter, ausgenommen USA, erfolgreich ab. Vor allem in den Ländern China, Spanien, Frankreich, Kolumbien, Marokko, Taiwan, Peru, Singapur, Belgien, Ecuador haben außerdem 5.203 nicht leitende Mitarbeiter dieses Training absolviert. In den USA wurde ein separates obligatorisches Compliance (Ethics)-Training für alle Mitarbeiter durchgeführt. 2011 nahmen daran rund 12.500 von 15.800 Mitarbeitern in den USA teil. Von der Verpflichtung ausgenommen waren Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag. Das entspricht einer Teilnahme von rund 36 % der Gesamtbelegschaft an einem Compliance-Training und rund 90 % aller Bayer-Manager.
Unsere Führungskräfte sind besonders dazu verpflichtet, Vorbild für ihre Mitarbeiter zu sein, unsere Compliance-Anforderungen verstärkt in die Organisation zu tragen und deren Durchsetzung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Führungskräfte können ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren und müssen mit weiteren disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich systematische Verstöße gegen das geltende Recht mit finanziellem Schaden für Bayer gegeben hat, die durch geeignete Maßnahmen hätten verhindert werden können. Das Thema „Compliance“ ist in den Zielvereinbarungen mit den Konzernführungskräften fest verankert.
News
Bayer will Geschäft in Japan weiter ausbauen
Bayer feierte 2011 das hundertjährige Bestehen seiner Tochtergesellschaft in Japan. Der Konzern will sein Geschäft in Japan trotz der erschwerten Bedingungen nach der Erdbeben- und Flutkatastrophe ausbauen und den Umsatz auch in den kommenden Jahren weiter steigern. „Japan bleibt auch in Zukunft einer der weltweit attraktivsten Märkte für Bayer“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Marijn Dekkers auf einer Pressekonferenz zum hundertjährigen Bestehen der Bayer-Tochtergesellschaft im Land. Dekkers betonte die Bedeutung Japans für das globale Geschäft des Konzerns: „Japan ist für uns mehr als nur ein Markt. Dieses Land ist bekannt für seine Innovationskraft und hat in den vergangenen Jahren wesentlich zur Entwicklung unseres weltweiten Geschäfts beigetragen.“
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Verletzungen der „Corporate Compliance Policy“ unverzüglich zu melden. Entsprechende Hotlines, die auch eine anonyme Meldung erlauben, sind weltweit eingerichtet. Aufgrund von Besonderheiten der nationalen Rechtslage gilt diese Meldepflicht nicht in Frankreich. Im Berichtsjahr wurden über die zentrale „Compliance Hotline“ und Mailadresse insgesamt 64 relevante Meldungen registriert - 28 aus Deutschland und 36 aus aller Welt. Davon gingen 46 Meldungen per Mail ein (17 davon anonym) und 16 telefonisch (8 anonym) sowie 2 anonym per Post. Alle Compliance-Verdachtsfälle werden weltweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und nach definierten Regeln gemäß der Direktive „Bearbeitung von Compliance-Vorfällen“ abgearbeitet.
Ende 2011 hat der Konzern beschlossen, seine weltweiten Aktivitäten für Corporate Compliance (gesetz- und regelkonformes Verhalten) zu intensivieren. Zu diesem Zweck wurde u. a. ein Group Compliance Office für die Handhabung konzernübergreifender Compliance-Themen eingerichtet. Die Prävention wird künftig noch mehr als bisher im Vordergrund stehen. Die Compliance-Organisation möchte beraten, aufklären und unterstützen. Beispielsweise sollen die Beratungsmöglichkeiten für Mitarbeiter erweitert und leichter zugänglich gemacht werden, und es sind mehr Trainingsmaßnahmen geplant. Darüber hinaus sollen die Risikobeurteilungen verbessert sowie weltweite Vertragspartner in bestimmten Geschäftsbereichen regelmäßig überprüft werden („Third Party Due Diligence“-Projekt). Auch Kontrollen im Unternehmen wird es weiterhin geben. Bei Unregelmäßigkeiten soll schnell reagiert werden. Bayer will sicherstellen, dass die Compliance-Vorgaben weltweit umgesetzt werden. Verstöße können sowohl für das Unternehmen als auch für den einzelnen Mitarbeiter gravierende Folgen haben. Das soll mit einem sieben Elemente umfassenden Compliance-Programm verhindert werden. Die bestehende Corporate Compliance Policy behält ihre Gültigkeit.
Weitere Anforderungen an die neue Organisation sind einheitliche, effiziente Strukturen und weltweite Prozesse, die auch die Teilkonzerne, Servicegesellschaften und Landesorganisationen umfassen. Dazu wurde z. B. ein hochrangig besetztes Compliance Committee für Grundsatzentscheidungen ins Leben gerufen.
Verantwortliches Marketing
Wir sind überzeugt, dass sich verantwortliches Handeln im Marketing an nachhaltigen Prinzipien orientieren muss. Bei der Vermarktung von Produkten duldet Bayer keine Gesetzesverstöße. Zum verantwortlichen Marketing gehören aber weitere ethisch-moralische Grundsätze, die ihren Ausdruck beispielweise in einer transparenten, konsistenten und verlässlichen Kommunikation finden sowie in der Verpflichtung zur regelmäßigen Bewertung unserer Produkte und zur Einleitung ggf. erforderlicher Maßnahmen.
Um unser Bekenntnis zum verantwortlichen Marketing im Konzern transparent zu dokumentieren und noch stärker und fokussierter voranzutreiben, hat das Community Board Sustainable Development 2011 beschlossen, unsere Grundsätze in einer Konzernposition zu
„Responsible Marketing & Sales“ [ 50 ] zusammenzufassen. Parallel dazu haben unsere Teilkonzerne damit begonnen, ihr Bekenntnis zu regelkonformem und ethischem Verhalten und zur Einhaltung industriespezifischer Anforderungen bei der Vermarktung von Produkten zu unterstreichen. Mit dieser Initiative schaffen wir die Basis für die weitere Betonung des Themas in den fortlaufenden Trainingsmaßnahmen.